Hausordnung

Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher
Sehr geehrte Mieter

Damit Sie sich bei uns wohlfühlen, ist es erforderlich, dass einige Dinge geregelt sind. Deshalb haben wir diese Hausordnung erstellt als Ergänzung zu der unserer Verwaltungsbeauftragten. Die nachfolgenden Punkte gelten für das gesamte Gelände inklusive Einkaufsbereich.


Die aktuellen BAG Vorgaben sind auf dem gesamten Areal verbindlich.

Das gesamte Areal ist Video ÜBERWACHT.
Das gesamte Areal hat PRIVAT Status.

  1. Der HIRZLIPARK ist rauchfrei. Den Kunden (nicht Mieter und Mitarbeiter) steht im Freien beim Haupteingang und der Bistro-Terrasse je ein fest montierter Aschenbecher zur Verfügung. Den G-Mietern und Mitarbeitern steht dazu der Mitarbeiter-Pausenplatz zur Verfügung.
  2. Das Betteln und Hausieren ist nicht gestattet.
  3. Das Feilbieten von Waren, Musizieren, lautes Abspielen von Tonträgern, Auftritte sowie Veranstaltungen sind ohne schriftliche Genehmigung der Zentrumsleitung nicht erlaubt.
  4. Für das Verteilen von Werbematerial, das Anbringen von Plakaten, Kundenbefragungen, Fotografieren, Filmen usw. benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung der Zentrumsleitung.
    Politische Aktivitäten, Statements – auch religiöse – und entsprechende Handlungen sind untersagt.
  5. Das Konsumieren alkoholischer Getränke ausserhalb der gastronomischen Einrichtungen ist nicht erlaubt.
  6. Das Fahren mit Zweirädern, Kickboards, Skateboards, Inlineskates und Ähnlichem ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
  7. Hunde sind im HIRZLIPARK nicht erlaubt. Wir bitten Sie die dafür vorgesehene Vorrichtung Im Aussenbereich zu benützen. Ausnahme ist die Terrasse des Bistros in Absprache mit dem Mieter.
  8. Tische und Stühle im Gastronomiebereich und in der Mall sind ausschliesslich für Kunden des HIRZLIPARKS reserviert und dürfen nur in Verbindung mit einer Konsumation benutzt werden. Das „Bänkli“ in der EG Mall beim Liftbereich ist zum kurzen Ausruhen und Warten bestimmt. Konsumationen sind nicht erlaubt.
  9. Das Sitzen ist nur auf den dafür bereitgestellten Sitzgelegenheiten erlaubt, nicht jedoch auf den Treppen und auf dem Boden.
  10. Mutwillige Verschmutzungen, Beschädigungen oder die missbräuchliche Nutzung von Zentrumseinrichtungen sowie ungebührliches Verhalten gegenüber Dritten (Behinderung, Belästigung oder Gefährdung) werden von der Zentrumsleitung mit Hausverbot sowie Schadenersatzforderungen geahndet.
  11. Das weitere Verweilen nach einer Wegweisung aus dem Zentrum durch die Zentrumsleitung oder ihre Beauftragten kann als Hausfriedensbruch strafrechtlich verfolgt werden.
  12. Das Entsorgen von Abfällen und Unrat auf dem gesamten Areal und im Parking ist verboten. Zuwiderhandlungen werden geahndet, es ist mit Kostenfolge zu rechnen.
    Auf dem ganzen Areal ist Littering-Verbot, Widerhandlungen werden zur Anzeige gebracht.
  13. Die maximale Parkdauer beträgt 2 Stunden täglich und wird durch Video überwacht. Das Parkieren und Stehenlassen von Fahrzeugen über Nacht und Sonn- und Feiertagen ist Verboten.
  14. Es gilt ABSOLUTES Feuerwerksverbot auf dem ganzen Areal des Hirzliparks.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt im HIRZLIPARK.

Verwaltung Hirzlipark

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